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Ausbildungsvertrag

Definition: Der Ausbildungsvertrag1 beschreibt den Vertrag zwischen dem Auszubildenden (Schüler)2 und dem Ausbildenden (Betrieb). Durch diesen entsteht ein Berufsausbildungsverhältnis.

Inhalt eines Ausbildungsvertrag

  • Ausbildungsdauer
  • Bestandteile der Vergütung und sonstige Leistungen
  • Pflichten des Auszubildenden
  • Pflichten des Ausbildenden
  • Ausbildungsstätte
  • Ermächtigung zur Anmeldung zur Prüfung
  • Ausbildungszeit, Anrechnung und [[Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG)#^d10476|Urlaub]]
  • Kündigung
  • Betriebliches Zeugnis
  • Beilegung von Streitigkeiten
  • Erfüllungsort
  • Sonstige Vereinbarungen; Hinweis auf Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen

Wichtige Eigenschaften eines Ausbildungsvertrag

Abschluss des Ausbildungsvertrag muss schriftlich erfolgen Die Dauer der Probezeit ist gesetzlich3 auf 1 - 4 Monate geregelt

Pflichten und Rechte des Auszubildenden

Pflichten:

  • Einhaltung der [[Arbeitszeitgesetz (ArbZG)#^1b4a2a|Pause]]
  • Lernpflicht
  • Weisungsgebundenheit
  • Betriebliche Ordnung
  • Sorgfaltspflicht
  • Betriebsgeheimnisse
  • Führen eines schriftlichen Ausbildungsnachweises
  • Erholungspflicht

Rechte:

  • Ausbildungspflicht
  • Freistellung für Berufsschulunterricht
  • Freistellung für außerbetriebliche Ausbildung
  • Anmeldung/Freistellung für Prüfungen
  • Aufsichtspflicht
  • Bereitstellung der Ausbildungsmittel
  • Urlaubsgewährung
  • Vergütungspflicht
  • Zeugnispflicht
  • Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben
  • Ausbildungsbezogene Tätigkeiten übertragen
  • Charakterliche Förderung
  • Vermeidung körperlicher Gefährdung
  • Fachlich geeigneter Ausbilder

  1. , auch Berufsausbildungsvertrag genannt ↩︎

  2. Bei Bedarf ein gesetzlicher Vertreter, wie beispielsweise Eltern ↩︎

  3. §20 BBiG ↩︎