Definition: Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in der Arbeitswelt.
Wichtige Regelungen:
- Geltungsbereich (§1–2): Schutz für Kinder (unter 15 Jahren) und Jugendliche (15–17 Jahre).
- Arbeitszeit & Pausen (§4–12): Max. 8 Stunden/Tag, 5-Tage-Woche, geregelte Ruhezeiten, Nachtruhe und Pausen.
- Ruhezeiten (§13–17): Tägliche Freizeit, Nachtruhe, freie Samstage und Sonntage.
- Urlaub (§19): Altersabhängige Mindesturlaubstage.
- Berufsschule & Prüfungen (§9–10): Freistellung für Bildung.
- Gefährliche Arbeiten (§22): Verbot von Tätigkeiten, die die Gesundheit gefährden.
- Gesundheitsvorsorge (§32): Pflichtuntersuchungen vor Arbeitsbeginn.
Das Gesetz stellt sicher, dass junge Menschen gesund und sicher arbeiten können, ohne ihre Entwicklung oder Bildung zu gefährden.