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Jugendarbeitsschutzgesetzes ( Jarb Sch G)

Definition: Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in der Arbeitswelt.

Wichtige Regelungen:

  • Geltungsbereich (§1–2): Schutz für Kinder (unter 15 Jahren) und Jugendliche (15–17 Jahre).
  • Arbeitszeit & Pausen (§4–12): Max. 8 Stunden/Tag, 5-Tage-Woche, geregelte Ruhezeiten, Nachtruhe und Pausen.
  • Ruhezeiten (§13–17): Tägliche Freizeit, Nachtruhe, freie Samstage und Sonntage.
  • Urlaub (§19): Altersabhängige Mindesturlaubstage.
  • Berufsschule & Prüfungen (§9–10): Freistellung für Bildung.
  • Gefährliche Arbeiten (§22): Verbot von Tätigkeiten, die die Gesundheit gefährden.
  • Gesundheitsvorsorge (§32): Pflichtuntersuchungen vor Arbeitsbeginn.

Das Gesetz stellt sicher, dass junge Menschen gesund und sicher arbeiten können, ohne ihre Entwicklung oder Bildung zu gefährden.